Dieser Widerspruch muss schriftlich innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntgabe des schriftlichen Prüfungsergebnisses erfolgen. Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch per E-Mail oder per Telefon rechtlich nicht möglich ist.
Bitte richten Sie Ihren Widerspruch an:
Selin Lehmann
DSH-Prüfungsvorsitz
Leibniz Language Centre der
Leibniz Universität Hannover
Im Moore 11B
D-30167 Hannover
Ihr Widerspruch muss unbedingt einen konkreten Inhalt haben. Begründungen wie "Ich brauche bis nächste Woche eine DSH-2" oder "Alle Teile sind zu streng bewertet worden" sind nicht ausreichend, um eine Neubewertung Ihrer Prüfungsleistung zu veranlassen.
Falls Sie mit dem Prüfungsergebnis nicht einverstanden sind, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:
- Besuchen Sie die Klausureinsicht
- Machen Sie sich während der Klausureinsicht konkrete und handschriftliche Notizen zu den Aufgaben, die Ihrer Meinung nach falsch bewertet worden sind. Sie dürfen Ihre eigenen Lösungen sowie die vorgeschlagenen Lösungen aus dem Erwartungshorizont gerne abschreiben.
- Schreiben Sie einen konkreten Widerspruch und senden Sie ihn uns per Post oder per Fax zu. Sie können den Widerspruch mit dem PC schreiben, aber er muss unbedingt handschriftlich unterschrieben sein! Sonst ist der Widerspruch rechtlich ungültig und wird nicht bearbeitet.
Wir haben ein Formular für Sie vorbereitet, welches Sie gerne nutzen können:
Sie erhalten in der Regel innerhalb von vier Wochen einen schriftichen Bescheid zu Ihrem Widerspruch, sofern er alle rechtlichen Formalitäten erfüllt.
Kontakt
Im Moore 11B
D-30167 Hannover
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