Leibniz Language Centre Testen & Prüfen
Akzeptierte Sprachnachweise an der LUH

Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen für ein Studium

Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen dazu, welche Prüfungen, Tests und Zertifikate an der LUH zum Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen auf verschiedenen Niveaustufen für die Immatrikulation akzeptiert werden.

Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen

  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2

    A.) Definition der Sprachanforderungen

    Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.“ 

    B.) Anwendungsbereich

    1. Jede/r Studienbewerber/in muss zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel seinem/ihrem gewählten Studiengangs gemäß ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachweisen.
    2. Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird.  

     

    C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit

    Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:

    1. Goethe-Zertifikat A2
    2. telc Deutsch A2
    3. ÖSD Zertifikat A2
  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1

    A.) Definition der Sprachanforderungen

    Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.“  

    B.) Anwendungsbereich

    1. Jede/r Studienbewerber/in muss zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel seinem/ihrem gewählten Studiengangs gemäß ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachweisen.
    2. Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird. 

     

    C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit

    Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:

    1. Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Erste Stufe (DSD I)
    2. Goethe-Zertifikat B1
    3. telc Deutsch B1
    4. ÖSD Zertifikat B1
  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2

    A.) Definition der Sprachanforderungen

    Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.“ 

    B.) Anwendungsbereich

    1. Jede/r Studienbewerber/in muss zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel seinem/ihrem gewählten Studiengangs gemäß ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachweisen.
    2. Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird. 

     

    C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit

    Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:

    1. Deutsche Sprachprüfung für ausländische Studienbewerber und –bewerberinnen (DSH) mit einem Ergebnis von mindestens DSH-1
    2. Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF, papierbasiert oder digital) mit einem Ergebnis von mindestens 4 x TDN 3
    3. Goethe-Zertifikat B2 
    4. telc Deutsch B2
    5. ÖSD Zertifikat B2 
  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1

    A.)  Definition der Sprachanforderungen

    Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und da bei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.“ 

    B.) Anwendungsbereich

    1. Jede/r Studienbewerber/in muss zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachweisen.
    2. Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird. 

     

    C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit

    Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:

    1. Deutsche Sprachprüfung für ausländische Studienbewerber und –bewerberinnen (DSH) mit einem Ergebnis von mindestens DSH-2
    2. Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF, papierbasiert oder digital) mit einem Ergebnis von mindestens 4 x TDN 4 
    3. Prüfungsteil „Deutsch“ der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
    4. Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II)
    5. Goethe-Zertifikat C2 (!)
    6. telc Deutsch C1 Hochschule 
    7. ÖSD Zertifikat C2 (!)
  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau C2

    A.)  Definition der Sprachanforderungen

    Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann praktisch alles, was er/sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Kompetente Bedeutungsnuancen deutlich machen.“ 

    B.) Anwendungsbereich

    1. Jede/r Studienbewerber/in muss zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachweisen.
    2. Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird. 

     

    C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit

    Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:

    1. Goethe-Zertifikat C2
    2. telc Deutsch C2
    3. ÖSD Zertifikat C2 

Speziell die deutschen Sprachanforderungen für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die sich für einen BA-Studiengang interessieren, regeln § 1 der Immatrikulationsordnung der LUH sowie § 4 der lokalen Prüfungsordnung der Leibniz Universität Hannover über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH).

Nachweis von ausreichenden Englischkenntnissen

  • Englischkenntnisse auf dem Niveau B1

    A.) Definition der Sprachanforderungen

    Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im unteren Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.“ 

    B.) Anwendungsbereich

    1. Jede/r Studienbewerber/in muss zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel seinem/ihrem gewählten Studiengangs gemäß ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachweisen.
    2. Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird. 

     

    C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit

    Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:

    1. Test of English as a Foreign Language (TOEFL®, iBT oder Home Edition) mit einem Ergebnis von mindestens 53 Punkten
    2. International English Language Testing System (IELTS Academic, papierbasiert, digital oder online) mit einem Ergebnis von mindestens 4.5
    3. B1 Preliminary (ehemals PET)
    4. Pearson Test of English (PTE Academic, papierbasiert oder online) mit einem Ergebnis von mindestens 43 Punkten
    5. UNIcert® I

     

    Wichtiger Hinweis: Bitte verwenden Sie für die elektronische Übermittlung von TOEFL® Scores an die Leibniz Universität nur den Abteilungscode "99"!

  • Englischkenntnisse auf dem Niveau B2

    A.) Definition der Sprachanforderungen

    Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.“ 

    B.) Anwendungsbereich

    1. Jede/r Studienbewerber/in muss zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel seinem/ihrem gewählten Studiengangs gemäß ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachweisen.
    2. Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird. 

     

    C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit

    Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:

    1. Test of English as a Foreign Language (TOEFL®, iBT oder Home Edition) mit einem Ergebnis von mindestens 72 Punkten 
    2. International English Language Testing System (IELTS Academic, papierbasiert, digital oder online) mit einem Ergebnis von 5.5
    3. B2 First (ehemals FCE)
    4. Pearson Test of English (PTE Academic, papierbasiert oder digital) mit einem Ergebnis von mindestens 59 Punkten
    5. telc English B2⋅C1 University
    6. UNIcert® II

     

    Wichtiger Hinweis: Bitte verwenden Sie für die elektronische Übermittlung von TOEFL® Scores an die Leibniz Universität nur den Abteilungscode "99"!

  • Englischkenntnisse auf dem Niveau C1

    A.) Definition der Sprachanforderungen

    Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und da bei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.“ 

    B.) Anwendungsbereich

    1. Jede/r Studienbewerber/in muss zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel seinem/ihrem gewählten Studiengangs gemäß ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachweisen.
    2. Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird. 

     

    C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit

    Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:

    1. Test of English as a Foreign Language (TOEFL®, iBT oder Home Edition) mit einem Ergebnis von mindestens 95 Punkten 
    2. International English Language Testing System (IELTS Academic, papierbasiert, digital oder online) mit einem Ergebnis von 7.0
    3. C1 Advanced (ehemals CAE)
    4. Pearson Test of English (PTE Academic, papierbasiert oder online) mit einem Ergebnis von mindestens 76 Punkten
    5. telc English B2⋅C1 University
    6. UNIcert® III

     

    Wichtiger Hinweis: Bitte verwenden Sie für die elektronische Übermittlung von TOEFL® iBT Scores an die Leibniz Universität nur den Abteilungscode "99"!

Nachweis von ausreichenden Französischkenntnissen

  • Französischkenntnisse auf dem Niveau B1

    A.) Definition der Sprachanforderungen

    Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.“  

    B.) Anwendungsbereich

    1. In einigen Studiengängen müssen zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel ausreichende Kenntnisse in mindestens einer anderen als der deutschen und/oder englischen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachgewiesen werden.  
    2. Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird. 

     

    C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit

    Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:

    1. Diplôme d’études de langue francaise (DELF) B1
    2. Test d'évaluation de français (TEF) Niveau 3 (mit allen obligatorischen und fakultativen Testteilen)
    3. Test de connaissance du français (Diplôme d'admission préalableTCF DAP) B1
    4. telc Français B1
    5. UNIcert® I Französisch
  • Französischkenntnisse auf dem Niveau B2

    A.) Definition der Sprachanforderungen

    Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.“ 

    B.) Anwendungsbereich

    1. In einigen Studiengängen müssen zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel ausreichende Kenntnisse in mindestens einer anderen als der deutschen und/oder englischen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachgewiesen werden.  
    2. Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird. 

     

    C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit

    Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:

    1. Diplôme d’études de langue francaise (DELF) B2
    2. Test d'évaluation de français (TEF) Niveau 4  (mit allen obligatorischen und fakultativen Testteilen)
    3. Test de connaissance du français (Diplôme d'admission préalableTCF DAP) B2
    4. telc Français B2 
    5. UNIcert® II​​​​​​​
  • Französischkenntnisse auf dem Niveau C1

    A.)  Definition der Sprachanforderungen

    Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und da bei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.“ 

    B.) Anwendungsbereich

    1. In einigen Studiengängen müssen zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel ausreichende Kenntnisse in mindestens einer anderen als der deutschen und/oder englischen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachgewiesen werden.  
    2. Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird.  der unter A.) gestellten Anforderungen nachgewiesen werden.    

     

    C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit

    Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:

    1. Diplôme approfondi de langue française (DALF) C1
    2. Test d'évaluation de français (TEF) Niveau 5 (mit allen obligatorischen und fakultativen Testteilen)
    3. Test de connaissance du français (Diplôme d'admission préalableTCF DAP) C1
    4. telc Français C1
    5. UNIcert® III

Nachweis von ausreichenden Spanischkenntnissen

  • Spanischkenntnisse auf dem Niveau B1

    Bitte beachten Sie: Diese Liste ersetzt nicht die „Ordnung über Kenntnisse der spanischen Sprache für Studienbewerberinnen und Studienbewerber für das Fach Spanisch am Romanischen Seminar der Leibniz Universität Hannover“!

    A.) Definition der Sprachanforderungen

    Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.“  

    B.) Anwendungsbereich

    1. In einigen Studiengängen müssen zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel ausreichende Kenntnisse in mindestens einer anderen als der deutschen und/oder englischen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachgewiesen werden.  
    2. Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird. 
       

    C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit

    Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:

    1. Diplomas de Español como Lengua Extranjera (DELE) B1
    2. Servicio Internacional de Evaluación de la Lengua Española (SIELE Global) B1
    3. Diploma Internacional de Español (DIE), Intermedio (Niveau 5 und 6)
    4. telc Español B1
    5. UNIcert® I

     

  • Spanischkenntnisse auf dem Niveau B2

    Bitte beachten Sie: Diese Liste ersetzt nicht die „Ordnung über Kenntnisse der spanischen Sprache für Studienbewerberinnen und Studienbewerber für das Fach Spanisch am Romanischen Seminar der Leibniz Universität Hannover“!

    A.) Definition der Sprachanforderungen

    Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.“ 

    B.) Anwendungsbereich

    1. In einigen Studiengängen müssen zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel ausreichende Kenntnisse in mindestens einer anderen als der deutschen und/oder englischen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachgewiesen werden.  
    2. Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird. 
       

    C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit

    Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden

    1. Diplomas de Español como Lengua Extranjera (DELE) B2
    2. Servicio Internacional de Evaluación de la Lengua Española (SIELE Global) B2
    3. Diploma Internacional de Español (DIE), Avanzado (Niveau 7 und 8)
    4. telc Español B2
    5. UNIcert® II 
  • Spanischkenntnisse auf dem Niveau C1

    Bitte beachten Sie: Diese Liste ersetzt nicht die „Ordnung über Kenntnisse der spanischen Sprache für Studienbewerberinnen und Studienbewerber für das Fach Spanisch am Romanischen Seminar der Leibniz Universität Hannover“!

    A.)  Definition der Sprachanforderungen

    Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (Globalskala) sieht im oberen Bereich der selbstständigen Sprachverwendung die Beherrschung folgender Fähigkeiten vor: „[Der/Die Studienbewerber/in] kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und da bei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.“ 

    B.) Anwendungsbereich

    1. In einigen Studiengängen müssen zur Einschreibung bzw. zum Fachwechsel ausreichende Kenntnisse in mindestens einer anderen als der deutschen und/oder englischen Sprache gemäß der unter A.) gestellten Anforderungen nachgewiesen werden.  
    2. Bei einem Fachwechsel innerhalb der LUH können die sprachlichen Anforderungen von den unter A.) definierten Anforderungen abweichen, so dass ggf. ein aktualisierter Sprachnachweis erforderlich wird.  der unter A.) gestellten Anforderungen nachgewiesen werden. 
       

    C.) Tests und Prüfungen zum Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit

    Folgende Tests/Prüfungen dienen dem Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen:

    1. Diplomas de Español como Lengua Extranjera (DELE) C1
    2. Servicio Internacional de Evaluación de la Lengua Española (SIELE Global) C1
    3. Diploma Internacional de Español (DIE), Superior (Niveau 9)
    4. UNIcert® III