UNIcert®

Was ist UNIcert®?

UNIcert® ist eine seit 1992 international geschützte Marke im Ausbildungsbereich unter der Schirmherrschaft des Arbeitskreises der Sprachenzentren (AKS) und bezeichnet ein handlungsorientiertes, hochschulbezogenes Ausbildungs- und Zertifizierungssystem für Fremdsprachen an deutschen Hochschulen.

Derzeit sind etwa 50 deutsche sowie vier ausländische Hochschulen für UNIcert® akkreditiert.

UNIcert® ermöglicht durch die gegenseitige garantierte Anerkennung von Zertifikaten unter den akkreditierten Hochschulen eine institutionsübergreifende Sprachausbildung. Die Sprachausbildung ist hierbei untrennbar mit der Zertifizierung von Sprachkenntnissen verbunden. Das bedeutet, eine UNIcert®-Prüfung ohne vorherige Sprachausbildung im Rahmen des UNIcert®-Programms ist nicht möglich. Die sprachübergreifende Einhaltung einer übergeordneten UNIcert®-Rahmenordnung sorgt für mehr Transparenz und für einen höheren Grad an Standardisierung in den Unterrichts- und Prüfungsinhalten. Durch den direkten Hochschulbezug der Kurs- und Prüfungsinhalte findet zum Vorteil der Studierenden eine deutliche Abgrenzung zu den Sprachkursangeboten privater Anbietender statt.  

Niveaustufen im Rahmen der UNIcert®-Sprachausbildung

Das Ausbildungs- und Zertifizierungssystem nach UNIcert® umfasst insgesamt fünf aufeinander aufbauende Stufen, die sich an den Stufen A2 bis C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) orientieren.

Auf den Niveaustufen UNIcert® II bis UNIcert® IV kann zusätzlich zwischen einer allgemeinsprachlichen und einer fachsprachlichen Ausbildungslinie unterschieden werden.

  • UNIcert® Basis (propädeutische Vorstufe) - orientiert sich an A2
  • UNIcert® I - orientiert sich an B1
  • UNIcert® II - orientiert sich an B2
  • UNIcert® III - orientiert sich an C1
  • UNIcert® IV - orientiert sich an C2

UNIcert®-Angebot am Leibniz Language Centre

Das Leibniz Language Centre bietet Studierenden der Leibniz Universität Hannover derzeit eine UNIcert®-Ausbildung und Zertifizierung in sieben Fremdsprachen an. Die Auswahl dieser Sprachen steht in engem Bezug zu den Schwerpunktregionen der Leibniz Universität Hannover.  

Welche Kurse für die Ausbildung nach UNIcert® akkreditiert sind, kann den Seiten zu den jeweiligen Sprachen entnommen werden. Zusätzlich steht ein Gesamtkatalog als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

Umfang einer Sprachausbildung nach UNIcert®

Der Umfang der Sprachausbildung kann zwischen den Sprachen und UNIcert®-Stufen variieren. Bei Sprachen, deren Erwerb erfahrungsgemäß (zum Beispiel durch das Erlernen eines neuen Schriftsystems) zeitintensiver ist, muss von einer höheren Anzahl an Semesterwochenstunden (SWS) ausgegangen werden. Die folgende Tabelle zeigt die Stundenumfänge für diejenigen Sprachen und UNIcert®-Stufen, die am Leibniz Language Centre angeboten werden. 

Sprache Stufe SWS SWS insgesamt Leistungserwerb
Chinesisch Basis 16 16 kumulativ
Deutsch als Fremdsprache Basis 8 8 kumulativ
Deutsch als Fremdsprache   I Basis + 8 16 kumulativ
Deutsch als Fremdsprache   II I + 8 24 kumulativ
Englisch   II (allg.) I  + 8 20 kombinativ
Englisch II (spez.) I + 8 20 kumulativ
Englisch III II + 8 28 kombinativ
Französisch Basis 8 8 kumulativ
Französisch I Basis + 4 12 kumulativ
Italienisch Basis 8 8 kumulativ
Italienisch   I Basis + 4 12 kumulativ
Spanisch Basis 8 8 kumulativ
Spanisch   I Basis + 8 16 kumulativ
Spanisch   II I + 8 24 kumulativ
Türkisch Basis 8 kumulativ
Türkisch I (allg./HS) Basis + 4 12 kumulativ
Türkisch II (HS) I + 8  20 kumulativ

 

Umfang der UNIcert®-Prüfungen

Am Leibniz Language Centre erfolgt der Erwerb von UNIcert®-Zertifikaten kumulativ/kombinativ. Das bedeutet, die Prüfungsleistungen, die zum Erwerb eines Stufenzertifikats erworben werden müssen, können durch eine erfolgreiche Teilnahme an den Semesterabschlussprüfungen ("Scheine") in den speziell für das UNIcert®-Ausbildungsprogramm akkreditierten Kursen gesammelt werden. Dabei sind zwei wesentliche Punkte zu beachten:

Erstens müssen alle relevanten Fertigkeiten durch die kumulativ/kombinativ erworbenen Prüfungsleistungen abgedeckt werden. Das bedeutet, es müssen Prüfungsleistungen

  • im Leseverstehen,
  • im Hörverstehen,
  • im Schriftlichen Ausdruck sowie
  • im Mündlichen Ausdruck

vorgelegt werden. Dabei werden alle vier Fertigkeiten gleich gewichtet. Die Zertifikatsnote ergibt sich somit aus dem arithmetischen Mittel der vier Einzelbewertungen. Informationen hierzu können bei dem jeweiligen Kursleiter bzw. der jeweiligen Kursleiterin erfragt werden. Zweitens sollte der Zeitraum zwischen der ersten und der letzten erworbenen Prüfungsleistung einen Zeitraum von drei Jahren nicht überschreiten.

Nähere Informationen können der UNIcert®-Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Leibniz Language Centre entnommen werden. Sobald alle Anforderungen zum Erwerb eines UNIcert®-Stufenzertifikats erfüllt worden sind, kann ein Antrag auf Zertifizierung beim UNIcert®-Prüfungsausschuss gestellt werden.

Quereinstieg in das Ausbildungsprogramm

Prinzipiell ist ein Quereinstieg in das Ausbildungsprogramm ist möglich. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Quereinstieg in die Sprachen Deutsch (als Fremdsprache), Englisch und Spanisch

In den Sprachen Deutsch (als Fremdsprache), Englisch und Spanisch muss vor der Auswahl eines geeigneten Sprachkurses ein Einstufungstest absolviert werden, wobei lediglich das Ergebnis aus der jeweiligen Kursanmeldephase für den Kurszugang und den Quereinstieg in die UNIcert®-Ausbildungslinie berechtigt. Anhand des Ergebnisses dieses Einstufungstests wird das Einstiegsnivau für das UNIcert® Ausbildungsprogramm festgelegt. Wenn man ein UNIcert®-Zertifikat auf dieser Niveaustufe erwerben möchte, müssen vor dem Antrag auf Zertifizierung mindestens 50% der Leistungsanforderungen am Leibniz Language Centre absolviert worden sein. 

Beispiel: Eine Studentin oder ein Student möchte in Spanisch ein Zertifikat auf der Stufe UNIcert® I (entspricht B1 gemäß dem GER) absolvieren. Der Einstufungstest hat ergeben, dass die Studentin oder der Student bereits das Niveau B1 erreicht hat. Damit entfällt für sie oder ihn die Verpflichtung, die für UNIcert® Basis erforderlichen 8 SWS zu absolvieren. Von den weiteren mindestens 4 SWS, die notwendig sind für eine Zertifizierung auf der Stufe UNIcert® I, muss die Studentin oder der Student mindestens 2 SWS am Leibniz Language Centre absolvieren, um einen Antrag auf Zertifizierung auf der Stufe UNIcert® I stellen zu können. Hierbei ist zu beachten, dass akkreditierte Kurse ausschließlich in dem ausgeschriebenen Umfang wahrgenommen werden dürfen. Die Teilnahme an einem "halben" vierstündigen Kurs ist nicht möglich, um die Anforderungen zu erfüllen.

Quereinstieg in allen weiteren Sprachen

In allen weiteren Sprachen ist ein Quereinstieg in das Ausbildungsprogramm zum Beispiel durch die Vorlage von Bescheinigungen/Zertifikaten bzw. nach dem Absolvieren eines Einstufungstests möglich, der entsprechende Vorkenntnisse bestätigt. Diese Bescheinigungen können sein:

  • Leistungsbescheinigungen aus vorangegangenen Kursen des Leibniz Language Centre (nicht älter als zwei Jahre)
  • Leistungsbescheinigungen aus akkreditierten UNIcert®-Kursen des Leibniz Language Centre  
  • UNIcert®-Leistungen von anderen akkreditierten Universitäten und Hochschulen
  • Einstufungstest mit einem Ergebnis, das gerade unter dem zu besuchenden UNIcert®-Kurs liegt (nicht älter als sechs Monate)

Im dritten bis fünften Fall erfolgt eine Überprüfung und eine Einzelfallentscheidung durch den UNIcert®-Prüfungsausschuss (Punkt 3) bzw. der Koordination des jeweiligen Sprachbereichs (Punkt 4). Ein Anspruch auf Anerkennung anderer Vorleistungen besteht nicht. Näheres regelt die UNIcert®-Ausbildungs- und Prüfungsordnung des LLC (§7.2 bis 7.7).

Eine Liste mit geeigneten Online-Einstufungstests von externen Anbietern haben wir für Sie zusammengestellt: Online-Einstufungstest von externen Anbietern

Kosten für eine Ausbildung und Zertifizierung

Die Teilnahme an einem für UNIcert® akkreditierten Kurs ist für Studierende der Leibniz Universität Hannover kostenlos. Die Kursteilnahme beinhaltet den Erwerb einer Bescheinigung. Hier wird zwischen zwei Arten von Bescheinigungen unterschieden: eine Teilnahmebescheinigung und eine Leistungsbescheinigung. Für den späteren Antrag auf die Ausstellung eines UNIcert®-Zertifikats ist die Vorlage von entsprechenden Leistungsbescheinigungen obligatorisch. Für die Ausstellung eines UNIcert®-Zertifikats fällt eine Verwaltungsgebühr an, deren Höhe der Entgeltordnung des Leibniz Language Centre in ihrer aktuellsten Version entnommen werden kann. 

Wo wird UNIcert® anerkannt?

Zwischen den akkreditierten UNIcert®-Einrichtungen besteht eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung im Rahmen des Ausbildungs- und Zertifizierungssystems. Derzeit sind rund 50 Bildungseinrichtungen in Deutschland sowie vier weitere im (benachbarten) Ausland für UNIcert® akkreditiert (Stand: August 2019).

Eine Anerkennungspflicht im Rahmen des sprachlichen Hochschulzugangs besteht unter den Einrichtungen jedoch nicht. Ob UNIcert® im Rahmen einer Bewerbung um einen Studienplatz als geeigneter Sprachnachweis akzeptiert wird, kann bei der jeweiligen Hochschule erfragt werden.

Antrag auf Ausstellung eines UNIcert®-Zertifikats

Sobald Sie kumulativ alle erforderlichen Leistungsnachweise aus akkreditierten UNIcert®-Kursen gemäß der aktuell gültigen UNIcert©-Ausbildungs- und Prüfungsordnungdes Leibniz Language Centre gesammelt haben, können Sie sich Ihre erworbenen hochschulspezifischen Sprachkenntnisse durch ein entsprechendes UNIcert®-Stufenzertifikat bestätigen zu lassen.

UNIcert®-Zertifikat